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Stiftungsrecht
Bereits seit einigen Jahren wird das private Vermögen der ersten Nachkriegsgeneration auf die nachfolgende
übertragen. Dabei zählt neben der Erbschaftssteuer vor allem die Nachfolgeregelung zu den Aspekten,
die vielen Kopfzerbrechen bereiten. Als pfiffige Lösung könnte sich die Überführung des Vermögens
in eine Stiftung erweisen. Allerdings erfordert dies eine gründliche Abwägung aller relevanten Faktoren.
Dabei würden wir Sie gern mit unserem fundierten Fachwissen unterstützen. Wir betreuen Sie von der Errichtung
bis hin zum laufenden Betrieb Ihrer Stiftung. Nutzen Sie unser durch die Betreuung einer Vielzahl größerer
und kleiner Stiftungen erworbenes Know-how – bei Fragen des Stiftungsrechts, der Besteuerung oder wirtschaftlichen
Belangen Ihrer Stiftung.
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